Unsere Leistungen für Sie im Überblick
- Körperliche Pflege nach Pflegegraden
- Beratungsbesuche nach §37 III SGB XI
- Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI
- Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
- Vitalzeichenkontrollen (z.B. Blutdruck, Blutzucker etc.)
Behandlungspflege wird auf Verordnung Ihres Arztes sichergestellt und bedeutet für Sie und Ihre Angehörigen:
- Medikamentengabe
- Injektionen jeglicher Art
- Wundversorgung
- Anbringen & Wechseln von Blasenkathetern
- Physikalische Maßnahmen wie Einreibungen bei Hautallergien, Ekzemen, Autoimmunerkrankungen, Hämatomen, Rheuma etc.
- Anlegen von Kompressionsverbänden, Kompressionsstrümpfen & Pütterverbänden
Hinweis: Eine hauswirtschaftliche Versorgung kann nur im Zusammenhang mit einer häuslichen Pflege und nach Absprache erfolgen.